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Martha­len, Schil­ling

Lage

Nördlicher Siedlungsrand, grenzt südlich an Erholungszone (Sportplatz) und Wohnzone, im Norden begrenzt durch Eisenbahn.

Grösse / Parzelle

5.8 ha mit 17 Parzellen, davon augenscheinlich eine unüberbaut (> 500m2, rationelle Bebauung möglich) theoretische Bauzonenreserven: ca. 0.7 ha

Nutzung / Struk­tur

  • 12 Betriebe mit 125 Beschäftigten (ca. 70% produzierendes Gewerbe, 10% Grosshandel/Forschung und 10% DL ohne Publikumsverkehr)
  • Beschäftigtendichte 21 Pers./ha
  • Ausbaugrad 75% (mit 21’950 m2 Geschossflächenreserven) 

Erschlies­sung

Gute ÖV- und MIV-Anbindung dank Nähe zu A4 und Bahnhof.

Baureife

Die unbebauten Parzellen sind sofort baureif.

Funk­tion

Arbeitsplatzgebiet

Koor­di­na­ti­ons­hin­weise

  • Produktion
  • Gewerbe
  • Logistikaffine Nutzung mit reg. Bedeutung
  • Dienstleistung, aber kein Detailhandel
  • keine Wohnnutzung
  • keine verkehrsintensive Einrichtungen

Weitere Anfor­de­run­gen

  • Intensivierungspotenzial ausschöpfen 

Poten­ziale aus Sicht ZPW

  • Inwertsetzung der gewerblichen Anschlussgleise (z.B. Intensivierung der güterverkehrsintensiven Nutzungen) und der Bahnhofnähe (300m) 
  • Bestandespflege und Ermöglichung von Betriebserweiterungen durch Ausschöpfung der Intensivierungspotenziale bzw. Verdichtung 
  • Abgestimmte Entwicklung mit den nahegelegenen Arbeitsplatzgebieten Seeben und Seeben Nord (z.B. Funktionsteilung und -ergänzung) 

Einschät­zung Gemeinde und Gewer­be­ver­ein

Verdichtungspotenzial und Entwicklungsabsichten:

  • Drei Bauzonenreserven vorhanden, wovon zwei als Lagerflächen genutzt werden und eine als Grünfläche in Erscheinung tritt. Konkrete Entwicklungsabsichten sind nirgendwo vorhanden
  • Regelmässige Anfragen für Flächen zur Betriebsvergrösserung, teilweise auch für Büroflächen. Einzonung wäre grosse Chance für Betriebe

Entwicklungshemmnisse:

  • In absehbarer Zeit werden Lagerflächen noch benötigt
  • Gebiet befindet sich aktuell nicht in Sanierungsphase
  • Gemeinde schätzt Einfluss auf Entwicklung gering ein und stösst selbst keine Entwicklungen an

Beson­der­hei­ten

  • Gewerbliches Anschlussgleis 
  • Grenzt südlich an eine Wohnzone