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Stamm­heim, Amta­cker / Säum­er­weg

Lage

Südwestlicher Siedlungsrand des Dorfs Stammheim umgeben von Landwirtschaftszone, zerteilt durch Bahnlinie.

Grösse / Parzelle

7,6 ha mit 21 Parzellen, davon augenscheinlich 7 unbebaut (> 500m2, rationelle Bebauung möglich), theoretische Bauzonenreserven: ca. 1.9 ha

Nutzung / Struk­tur

  • 4 Betriebe mit 57 Beschäftigten (ca. 40 % Handwerk/Fahrzeughandel, knapp 30 % Grosshandel/Forschung und knapp 25 % Detailhandel)
  • Beschäftigtendichte 7 Pers./ha
  • Ausbaugrad 23 % (mit 41’800 m2 Geschossflächenreserven) 

Erschlies­sung

Gute ÖV-Anbindung dank Bahnhofsnähe (< 200m).

Baureife

Eine unbebaute Parzelle ist sofort und 6 unbebaute Parzellen sind in 5 Jahren baureif.

Funk­tion

Arbeitsplatzgebiet

Koor­di­na­ti­ons­hin­weise

  • Produktion
  • Gewerbe
  • Dienstleistung, aber kein Detailhandel
  • keine Wohnnutzung
  • keine verkehrsintensive Einrichtungen
  • keine logistikaffine Nutzung

Weitere Anfor­de­run­gen

  • Potenzialflächen nutzen

Poten­ziale aus Sicht ZPW

  • Zukunftsorientierte Weiterentwicklung des Standorts als vielfältiges Arbeitsplatzgebiet durch die Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen (v.a. für Innovationen) und Nutzung von Synergien (z.B. durch räumliche Nähe, Vernetzung) in Abstimmung mit dem nördlich angrenzenden Entwicklungsgebiets Bahnhofsgebiet Stammheim.
  • Potenzial für Verdichtung, Bestandespflege/Betriebserweiterungen von im Stammertal ansässigen Unternehmen und Neuansiedlung wünschenswerter Firmen (vgl. Grundsatz 6) als Teil des regionalen Arbeitsschwerpunkts (z.B. durch Stapelung, Nutzung der Potenzialflächen).
  • Synergienutzung mit der produzierenden Landwirtschaft
  • Verstärkte Inwertsetzung der hohen ÖV-Erschliessungsgüte (Bahnhofsnähe)
  • Ggf. Auslagerung von Detailhandel in Zentrumsgebiet zur Förderung von deren Attraktivität und Belebung.
  • Gemeinsame Erarbeitung einer Gesamtschau des Arbeitsplatzgebiets durch Gemeinde und Grundeigentümer zur Klärung des Entwicklungspotenzials, gegebenenfalls unter Einbezug des Kantons (Erschliessung, Bachumlegung etc.). Diese bildet Grundlage für eine BZO-Revision.

Einschät­zung Gemeinde

Verdichtungspotenzial und Entwicklungsabsichten:

  • Grundsätzlich sollen Arbeitsplätze im Arbeitsplatzgebiet erhalten und ausgebaut werden
  • Grossteil der Bauzonenreserven für wird derzeit mit einer Produktionshalle für die Landwirtschaft beplant (0. 8 ha)
  • Für Baureife des Ostteil Quartierplan/Klärung Erschliessung notwendig

Entwicklungshemmnisse:

  • Tobelbach als Entwicklungshemmnis: Bachumlegung wäre für Bebauung erforderlich
  • Westteil durch Kantonsstrasse getrennt: Zonierung und Erschliessung müssen geklärt werden
  • Südteil wird als Holzlager genutzt: Nutzung schränkt Entwicklung ein

Beson­der­hei­ten

  • Herbeiführung der Baureife für unbebaute Parzellen. 
  • Sensible Lage im Landschaftsraum muss angemessen berücksichtigt werden (u.a. Ausgestaltung Siedlungsrand, Umgang mit Luft- und Lärmemissionen).
  • Ansiedlung von Betrieben aus dem Kanton Thurgau.