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Allge­meine Geschäfts­be­din­gun­gen

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Nutzung unserer Website sowie die Rechte und Pflichten zwischen uns und den Nutzenden.

1 Vertrags­schluss 

1.1 Die SZW als Anbie­te­rin und Veran­stal­te­rin 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und Standortförderung Zürcher Weinland (nachfolgend SZW) (Verein mit Sitz in 8450 Andelfingen, Humlikonerstrasse 1) über Leistungen, bei welcher die Standortförderung, unter der Marke Zürcher Weinland selbst als Anbieterin / Veranstalterin auftritt (z.B. Mühlenddorfführungen, Weinlandführungen, etc.). Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen werden mit dem Zeitpunkt der Bestellung/Auftragserteilung durch den Kunden akzeptiert und gelten auch für alle nicht explizit aufgeführten Produkte, Dienstleistungen und Tätigkeiten von der SZW. Die vorliegenden AGBs kommen immer dann zum Zuge, wenn kein anderer schriftlicher Vertrag zwischen der SZW und dem Kunden unterzeichnet wird. Fehlen relevante Ausführungen zu Bedingungen oder Bestandteile davon in den AGBs, kommen die Bestimmungen gemäss OR zum Zuge. 

1.2 Die SZW als Bera­te­rin und Vermitt­le­rin 

Die SZW bietet kostenlose Beratung von Privaten und Unternehmen zu Themen rund um die Bereiche Wirtschaftsstandort, Bildungsregion, Regionalprodukt sowie Freizeit und Kultur. Aus dieser Beratung oder allfälligen Vermittlungstätigkeiten erwachsen keinerlei Rechtsansprüche an die SZW. Zudem übernimmt die SZW keine Gewähr für die Richtigkeit der Auskünfte und die Qualität der Vermittlungstätigkeit. Die SZW setzt alles daran, jederzeit eine qualitativ hochstehende und kundenorientierte Beratungsleistung zu bieten.  

1.3 Die SZW und die Vereins­mit­glie­der  

Das Verhältnis zwischen der SZW und den Mitgliedern des Vereins regeln die Vereinsstatuten und die durch die Mitgliederversammlung erlassenen Reglemente (z.B. Mitgliederbeiträge).  

2 Website der SZW 

2.1 Inhalt der Website der SZW 

Die SZW betreibt die Website www.zuercher-weinland.ch und bietet auf dieser Seite eigene Leistungen sowie Leistungen von Dritten an.  

2.2 Gewähr­leis­tungs- und Haftungs­aus­schluss  

Die SZW verwendet alle Sorgfalt, um die Zuverlässigkeit der Informationen, welche auf der eigenen Website publiziert werden, zu gewährleisten. Es wird jedoch ausdrücklich keine Gewährleistung für die Genauigkeit, Zuverlässigkeit oder Vollständigkeit der Informationen abgegeben. Weiter kann die SZW keine Verantwortung für ein ununterbrochenes Funktionieren der Website oder für die Freiheit des Servers von schädlichen Bestandteilen übernehmen. Jegliche Haftung von der SZW, die sich aus dem Zugriff auf die Elemente der Website oder deren Benutzung ergeben, ist ausgeschlossen

Die SZW ist für den Inhalt oder das Funktionieren verlinkter Websites Dritter weder verantwortlich noch haftbar. Sie hat auf die inhaltliche Gestaltung dieser Websites keinen Einfluss. Das Konsultieren dieser Websites erfolgt auf Risiko des Kunden / der Kundin.  

2.4 Buchungs­platt­form 

In der Buchungsplattform von SZW werden sowohl Tickets für Führungen, Weinerlebnisse, Gutscheine, Merchandise-Artikel, sowie Tickets/Angebote von Dritten angeboten. 

Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken und falls nicht anders erwähnt inklusive gesetzliche Mehrwertsteuer.  

Die Bezahlung ist über die Buchungsplattform per Kreditkarte, TWINT, in der Geschäftsstelle zusätzlich in bar oder nach Absprache auf Rechnung möglich. 

3 Die SZW als Veran­stal­te­rin  

3.1 Die SZW als Veran­stal­te­rin

Tritt die SZW als Veranstalterin von Mühlendorf-Führungen, Veranstaltungen oder allfälligen weiteren Angeboten auf, kommt der Vertrag zwischen der SZW und der kaufenden Person zustande.

3.2 Zustan­de­kom­men des Vertra­ges mit der SZW 

Mit seiner Bestellung (schriftlich, mündlich, per E-Mail, per Telefon, online bspw. durch Versand) unterbreitet der Kunde der SZW ein verbindliches Angebot auf Abschluss des Vertrages und akzeptiert die AGB der SZW sowie die Annullationsbedingungen. Der Eingang der Bestellung wird der kaufenden Person in der Folge bestätigt (telefonisch, schriftlich, durch Versand einer E- Mail oder durch eine Systemnachricht). Diese Empfangsbestätigung stellt noch keine Annahme des Angebotes dar. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn die SZW das Angebot der kaufenden Person annimmt und ihr die Bestellung ausdrücklich bestätigt. Bei einer Bestellung über die Buchungsplattform kommt der Vertrag durch den erfolgreichen Zahlungsvorgang zustande. Darüber hinaus kann die SZW auf eine teilweise oder vollständige Vorauszahlung des geschuldeten Betrages bestehen, ohne auf die Gründe einzugehen. In diesem Fall kommt der Vertrag erst mit Überweisung zustande.  

3.3 Vertrags­er­fül­lung und Annull­a­tion  

Die SZW verpflichtet sich, die vertragsgegenständlichen Leistungen nach bestem Können zu erfüllen. Es wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei den angebotenen Veranstaltungen nicht auf verspätete Teilnehmende gewartet wird; darin ist keinesfalls eine Schlechterfüllung des Vertrages durch die SZW zu erblicken. Wird die Leistung nach Abschluss des Vertrages aus Gründen, welche die SZW allein zu vertreten hat, unmöglich, resp. durch die SZW annulliert, werden von der kaufenden Person bereits geleistete Zahlungen zurückerstattet. Allenfalls werden noch offene Forderungen von der SZW gegenüber der kaufenden Person aus der annullierten Buchung storniert.  

Wird die Leistung aus Gründen, welche die SZW nicht zu vertreten hat, unmöglich, resp. durch die SZW annulliert, und weist der Kunde nach, dass ihn kein Verschulden trifft, hat die SZW das Recht, eine Teilrückvergütung bis maximal 50% vorzunehmen; ist jedoch nicht dazu verpflichtet. 

Für die finanziellen Konsequenzen einer Annullierung der Leistung durch den Kunden sind die Annullationsbedingungen der SZW massgeblich, welche vom Kunden bei der Bestellung akzeptiert werden müssen.  

3.4 Haftung der SZW 

Die SZW haftet im Kapitel 3.1 erwähnten Fällen, in welchen sie als Veranstalterin auftritt, lediglich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit sowie die Haftung für Hilfspersonen wird ausgeschlossen. Die SZW haftet in keinem Fall für Selbstverschulden der Kunden und für Verschulden Dritter. Die Haftung für entgangenen Gewinn oder für weitere direkte oder indirekte Folgeschaden wird ausgeschlossen. Ausgeschlossen wird überdies die Haftung, welche sich aus dem Zugriff auf Elemente der Website der SZW oder deren Benutzung ergeben.  

Der Kunde ist für die sichere Aufbewahrung von Wertgegenständen bei Veranstaltungen, welche durch die SZW durchgeführt werden, allein verantwortlich. Darüber hinaus haftet der Kunde für Schäden, die sie einem allfälligen Partner und Subunternehmer von der SZW, anderen Teilnehmenden, weiteren Dritten oder der SZW mutwillig, fahrlässig oder versehentlich zufügt. Die Versicherung (Haftpflicht, Unfall, etc.) ist Sache der kaufenden Personen.  

4 Indi­vi­dual- und Grup­pen­an­ge­bote orga­ni­siert durch SZW 

Für die durch die SZW organisierten Individual- oder Gruppenangebote und Pauschalen gelten folgende Bedingungen: 

4.1 Vertrags­ab­schluss

Der Vertrag kommt mit der mündlichen oder schriftlichen Buchung eines Angebots zustande. Die Reservation wird bei einer frühzeitigen Buchung in der Regel durch die SZW schriftlich bestätigt. 

4.2 Aufwands­pau­schale 

Für sämtliche Individual- und Gruppenangebote, die von der SZW organisiert werden, wird eine Aufwandspauschale von CHF 50.– pro Angebot erhoben. 

Dieses Honorar deckt die Erstellung von Offerten, die Ausarbeitung unterschiedlicher Vorschläge, die Beratung im Rahmen der Angebotsorganisation sowie die Rechnungstellung ab. Es wird unabhängig von einer Buchung fällig und wird bei Nichtzustandekommen des Vertrags, Umbuchungen oder Annullation in Rechnung gestellt.  

Erstauskünfte, kurze Hinweise oder allgemeine Tipps fallen nicht unter die Auftragspauschale und sind kostenfrei. 

4.3 Zahlungs­be­din­gun­gen 

Für Individual- und Gruppenangebote, die durch die SZW organisiert werden, erfolgt die Rechnungsstellung nach Durchführung der Leistung. Die Rechnung ist innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu begleichen. 

Die Bezahlung erfolgt per Rechnung (Banküberweisung). Zahlungen via TWINT oder Kreditkarte sind für Individual- und Gruppenangebote weder vor noch während des Anlasses möglich.  

Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.  

4.4 Umbu­chun­gen durch den Kunden 

Die erste Umbuchung eines bestätigten Auftrages ist bis 14 Tage vor dem Event nach Absprache mit der SZW möglich. Die SZW hält sich vor, spezifische Umbuchungsbedingungen in der jeweiligen Offerten festzuhalten.  

4.5 Annull­a­tion durch die Kunden 

Bei einer Annullation eines bestätigten Auftrages werden folgende Kosten erhoben: 

  • Bis 21 Tage vor dem Anlass: Aufwandpauschale von CHF 50.00 
  • 21 bis 14 Tage vor dem Anlass: 50 % des vereinbarten Gesamtpreises inkl. Aufwandpauschale 
  • Weniger als 14 Tage vor dem Anlass: 100% des vereinbarten Gesamtpreises

Für Spezialanfragen oder individuell vereinbarten Leistungen können abweichende Annullationsbedingungen gelte. Diese werden in der jeweiligen Offerte oder Auftragsbestätigung ausdrücklich kommuniziert.  

Teilannullationen (z.B. Reduktion der Teilnehmerzahl oder einzelner Leistungen) sind auf Anfrage möglich. Die SZW behält sich vor, die entsprechenden Kosten gemäss Aufwand oder gemäss genannten Annullationsbedingungen anzupassen. 

4.6 Programm­än­de­run­gen und Annull­a­tion durch die SZW 

Die SZW behält sich vor, Programme oder einzelne Leistungen aus organisatorischen oder unvorhersehbaren Gründen zu ändern. In solchen Fällen bemüht sich die SZW um einen gleichwertigen Ersatz. 

Ist ein solcher Ersatz nicht möglich, hat der Kunde das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. 

Bei geringfügigen Änderungen oder Mängeln besteht kein Rücktrittsrecht. 

4.7 Leis­tun­gen

Die Leistungen sind in der Beschreibung des entsprechenden Angebots aufgeführt. Wo Optionen aufgeführt sind, werden diese nach Verfügbarkeit durch die SZW bestimmt. Wo immer möglich werden Wunschoptionen der Kunden berücksichtig. 

4.7.1 Ange­bote durch die SZW 

Die Leistungen sind in der Beschreibung des entsprechenden Angebots aufgeführt. Wo Optionen aufgeführt sind, werden diese nach Verfügbarkeit durch die SZW bestimmt. Wo immer möglich werden Wunschoptionen der Kunden berücksichtig. 

4.7.2 Vertrags­part­ner und Vertrags­ab­schluss 

Vermittelt die SZW Kontakte von Drittanbieter, entsteht Vertrag zwischen KD und Drittanbieter. Die SZW wird dabei nicht Vertragspartei. Die Leistungen Dritter unterliegen den Vertragsbedingungen der Leistungserbringenden.  

5 Führun­gen

5.1 Geltungs­be­reich  

Diese allgemeinen Vertragsbedingungen regeln das vertragliche Verhältnis zwischen der kaufenden Person und der SZW für alle durch den Verein organisierten Führungen (Mühlendorf Führungen, Öffentliche Führungen, etc.), ergänzend zu den anderen Bestimmungen der AGB, welche auch für Führungen verbindlich bleiben.  

Die Führungen finden bei jeder Witterung statt und werden zu Fuss durchgeführt. 

5.2 Vertrags­ab­schluss

Der Vertrag kommt mit der Annahme der schriftlichen (Brief, E-Mail oder Internet) oder mündlichen (Telefon) Buchung sowie der Bestellung auf der Buchungsplattform der SZW zustande. Der Kunde akzeptiert die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Leistungs- /Produktebeschreibungen und alle weiteren Bedingungen. Die SZW hält sich das Recht vor, Programmänderungen vorzunehmen. 

5.3 Zahlungs­be­din­gun­gen  

Der geschuldete Betrag für die Mühlendorf Führungen ist nach der Führung in Schweizer Franken per Rechnung zu begleichen. Zahlung via TWINT, per CC vor oder während des Events nicht möglich. Alle anderen Führungen müssen über die Buchungsplattform bezahlt werden. Darüber hinaus kann die SZW auf eine teilweise oder vollständige Vorauszahlung des geschuldeten Betrages bestehen, ohne auf die Gründe einzugehen. In diesem Fall kommt der Vertrag erst mit der Überweisung zustande.  

Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.  

5.4 Grup­pen­grösse  

Die Preise für Gruppen verstehen sich, wenn nicht anders vereinbart oder vermerkt, für Gruppen bis max. 20 Personen. Grössere Gruppen benötigen mehr Guides.  

5.5 Umbu­chun­gen durch den Kunden 

Die erste Umbuchung eines bestätigten Auftrages ist bis 72 Stunden vor der Führung nach Absprache mit der SZW kostenlos möglich. Für jede weitere Umbuchung/ Änderung fällt eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von CHF 20.00 an.  

5.6 Annull­a­ti­ons­be­din­gun­gen  

Es gelten grundsätzlich die folgenden Bedingungen im Fall einer Annullation einer Führung:  

  • Nichterscheinen der Gruppe (no show): 100% der Kosten
  • Annullierung ab 72 Stunden vor der Führung: 100% der Kosten
  • Annullierung im Zeitraum von 14 Tagen bis 72 Stunden vor der Führung: 50% der Kosten 

Bei Mühlendorfführungen fallen bei einer Annulation nach dem Buchungsabschluss bis 15 Tage vor der Führung pauschal CHF 35.00 an  

5.7 Programm­än­de­run­gen und Annul­lie­rung einer Führung durch die SZW 

Aus nicht voraussehbaren Umständen kann eine Führung Änderungen durch die SZW erfahren. Für diesen Fall ist die SZW um gleichwertigen Ersatz oder eine andere geeignete Lösung bemüht. Bei Ereignissen höherer Gewalt, behördlichen Massnahmen, Havarien, technischen Defekten etc. kann die SZW eine Führung absagen.  

5.8 Warte­zei­ten der Guides  

Die Wartezeit der Guides vor Ort beträgt maximal 15 Minuten. Bei Verspätung wird die Führung entsprechend gekürzt oder gegen Aufpreis verlängert. Die Kosten für die Verlängerung belaufen sich auf CHF 50.00 pro Stunde.  

5.9 Unfall oder Dieb­stahl  

Die SZW übernimmt keine Haftung für Unfall oder Diebstahl während einer Führung. Die Versicherung ist Sache der Teilnehmenden. Die Veranstalterin lehnt jede Haftung im gesetzlichen zulässigen Rahmen ab. 

5.10 Rekla­ma­tio­nen während einer Führung  

Allfällige Beanstandungen sind, wenn immer möglich während der Führung an die Guides zu richten. Diese werden sich um die Behebung des Mangels bemühen. Sollte es trotzdem zu Ausfällen von versprochenen Leistungen kommen, die einen objektiven Minderwert gegenüber der Ausschreibung bedeuten, so haftet die SZW, soweit gesetzlich zulässig, maximal im Umfang des vereinbarten Preises. Die Guides sind nicht berechtigt im Namen der SZW Ansprüche anzuerkennen. Der Kunde muss die Reklamation innerhalb von zwei Wochen schriftlich an die SZW zustellen.  

6 Wein­erleb­nisse

6.1 Geltungs­be­reich 

Mit der Buchung eines Weinerlebnisses erklärt sich der Kunde mit den AGB einverstanden. Abweichungen gelten nur, wenn sie ausdrücklich (schriftlich oder elektronisch) vereinbart wurden. 

6.2 Vertrags­ab­schluss 

Der Vertrag kommt zustande, sobald die Buchung von der SZW schriftlich, elektronisch oder mündlich bestätigt wurde. Der Kunde akzeptiert die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Leistungs-und Produktebeschreibungen sowie Bedingungen. Die SZW hält sich das Recht vor, Programmänderungen vorzunehmen. 

6.3 Zahlungs­be­din­gun­gen 

Der geschuldete Betrag für gebuchte Leistung kann vor Ort in der Geschäftsstelle oder online via Buchungsplattform beglichen werden. Die Buchung ist erst nach erfolgreichen Zahlungsvorgang gültig. Für Gruppenanfragen kann auf Anfrage eine manuelle Rechnung ausgestellt werden. Bei den Einzelbuchungen über die Buchungsplattform ist eine sofortige Online-Bezahlung (Mastercard, Visa, PostFinance, TWINT) erforderlich.  

Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.  

6.4 Haftungs­aus­schluss

Das Wandererlebnis erfolgt auf eigene Verantwortung. Versicherung ist Sache des Teilnehmers. Die SZW lehnt jede Haftung, soweit gesetzlich zulässig, ab, insbesondere für Unfälle, Diebstähle oder sonstige Schäden während der Wanderung.  

6.5 Buchung

Das Weinerlebnis muss mindestens 72 Stunden vor Start via Buchungsplattform gebucht und bezahlt werden. 

6.6 Umbu­chun­gen durch den Kunden

Die erste Umbuchung eines bestätigten Auftrages ist bis 72 Stunden vor der Wanderung nach Absprache mit der SZW kostenlos möglich. Für jede weitere Umbuchung/ Änderung fällt eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von CHF 20.00 an.  

6.7 Annull­a­tion durch den Kunden

Es gelten die folgenden Annullationsbedingungen für Buchungen 

  • Annullierung bis 73 Stunden vor Wanderbeginn: kostenlos 
  • Annullierung 0-72 Stunden vor Wanderbeginn oder Nichterscheinen: 100% der Kosten

    6.8 Programm­än­de­rung durch die SZW 

    Die SZW behält sich das Recht vor, ihre Leistungsangebote jederzeit zu ändern (Änderungsvorbehalt). Die SZW ist insbesondere berechtigt, die publizierten Leistungsangebote (Weinerlebnis) auf der Website jederzeit einseitig zu ändern. Beeinträchtigen unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände bzw. höhere Gewalt (z.B. Krieg, Streik, Naturkatastrophen, Epidemien, Pandemien und damit verbundenen behördlichen Massnahmen) die planmässige Durchführung der Leistungen, so ist die SZW berechtigt, einzelne Leistungen zu ändern. 

    6.9 Bean­stan­dun­gen 

    Sollte es zu Ausfällen von zugesicherten Leistungen kommen, die einen objektiven Minderwert, haftet die SZW – soweit gesetzlich zulässig – maximal bis zur Höhe des vereinbarten Preises. Reklamationen sind innerhalb von zwei Wochen nach Ende der Wanderung schriftlich und begründet an die SZW einzureichen. 

    7 Gutscheine

    7.1 Gültig­keit 

    Gutscheine (z.B. Weinländer Genüssler, Erlebnisgutscheine, Gutscheine für Weinerlebnisse) sind ab dem Ausstellungsdatum 2 Jahre gültig, sondern, kein abweichendes Gültigkeitsdatum angegeben ist. Sie können nur für die im Gutschein oder im Angebot der SZW genannten Leistungen eingelöst werden. Bei Gutscheinen, die über Partnerbetriebe genutzt werden (Weinländer Genüssler), ist die aktuelle Liste der teilnehmenden Betriebe auf der Website der SZW ersichtlich. 

    7.2 Einlö­sung 

    Gutscheine sind nicht personalisiert. Sie können auf Wunsch an Dritte weitergegeben werden, sofern die empfangene Person über die AGB der SZW informiert ist. Eine Barauszahlung oder Rückerstattung des Gutscheinwertes ist ausgeschlossen. Das Übersteigen des Gutscheinwerts wird nicht akzeptiert. Jeder Gutschein kann nur einmal eingelöst werden. 

    Die SZW übernimmt keine Haftung bei Verlust, Diebstahl oder Zerstörung eines Gutscheins. 

    8 Merchan­dise

    8.1 Merchan­dise-Produkte 

    Der Verkauf von Merchandise-Produkten wie beispielsweise Socken oder Schirmen erfolgt zu den zum Zeitpunkt des Kaufs geltenden Preisen (inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer). Preisänderungen bleiben jederzeit vorbehalten. 

    8.2 Versand & Liefe­rung 

    Produkte werden nach Zahlungseingang an die vom Kunden angegebene Adresse versendet. Lieferfristen sind unverbindlich. Die SZW haftet nicht für Lieferverzögerungen oder Schäden, die durch den Versanddienstleister entstehen, soweit sie nicht durch eigenes Verschulden verursacht wurden. Die Lieferung erfolgt grundsätzlich innerhalb der Schweiz; Versandkosten sind im Kaufpreis inbegriffen.  

    8.3 Rück­gabe & Umtausch 

    Ein Umtausch oder eine Rückgabe ist innerhalb von 14 Kalendertagen ab Erhalt der Ware möglich, sofern die Produkte unbenutzt, originalverpackt und in einwandfreiem Zustand sind. Rücksendungen erfolgen auf Kosten des Kunden. Vom Umtausch ausgeschlossen sind reduzierte oder gebrauchte Artikel. Nach Eingang und Prüfung der Rücksendung wird der Kaufpreis zurückerstattet. 

    8.4 Mängel­rüge 

    Allfällige Mängel sind der SZW innert 5 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich (per E-Mail oder Brief) mitzuteilen. Die SZW ist berechtigt, einen Mangel durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu beheben; steht dies nicht zur Verfügung, kann der Kaufpreis zurückerstattet werden. 

    9 Geis­ti­ges Eigen­tum / Imma­te­ri­al­gü­ter­rechte

    9.1 Urheber- und Nutzungs­rechte

    Der gesamte Inhalt der Website sowie der Newsletter der SZW ist urheberrechtlich und markenrechtlich geschützt. Eigentümer der geschützten Elemente ist entweder der SZW oder Dritte, die der Nutzung durch die SZW zugestimmt haben. Besuchenden der Website wird weder ein Eigentums- noch ein Nutzungsrecht an Elementen der Website oder an Software eingeräumt. Inhalte, Grafiken, Logos, Texte und Software dürfen nur für private, nicht kommerzielle Zwecke heruntergeladen oder ausgedruckt werden, sofern Copyrightvermerke und andere geschützte Bezeichnungen nicht entfernt werden und die Quelle angegeben wird. Jede öffentliche, kommerzielle oder anderweitige Nutzung, Vervielfältigung, Weitergabe, Modifikation oder Übermittlung der Inhalte ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung der SZW untersagt. Die SZW behält sich das Recht vor, bei Zuwiderhandlungen zivil- oder strafrechtliche Schritte einzuleiten.  

    9.2 Daten­schutz  

    Die SZW verpflichtet sich, personenbezogene Daten (Daten über eine bestimmte oder bestimmbare Person) gemäss den Vorgaben der schweizerischen Datenschutzgesetzgebung (DSG 2023) zu behandeln. Personenbezogene Daten werden nur für den Zweck verarbeitet, für den sie erhoben wurden, z.B. zur Abwicklung von Buchungen oder zur Information über eigene Angebote, sofern die betroffene Person dem nicht widerspricht.  

    Weitere Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten und Datenschutzbestimmungen sind auf der Website www.zuercher-weinland.ch zu finden. 

    10 Schluss­be­stim­mun­gen  

    10.1 Salva­to­ri­sche Klausel  

    Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise ungültig sein, wird diese durch eine gleichwertige Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Wert der ungültigen Bestimmung am nächsten kommt. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen ist davon nicht betroffen.  

    10.2 Anpas­sun­gen 

    Die SZW behält sich vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Die jeweils gültige Fassung wird auf www.zuercher-weinland.ch publiziert und gilt für Bestellungen, welche ab dem Aufschaltungsdatum erfolgen. Massgeblich ist jeweils die im Zeitpunkt der Bestellung gültiger Version.  

    10.3 Gerichts­stand und anwend­ba­res Recht  

    Anwendbar ist auf das Vertragsverhältnis zwischen der SZW und der kaufenden Person ausschliesslich schweizerisches Recht. Vorbehaltlich eines zwingenden gesetzlichen Bestimmungen ist der Gerichtsstand Andelfingen. 

    Version 1.2 –  01. April 2026