Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Nutzung unserer Website sowie die Rechte und Pflichten zwischen uns und den Nutzenden.
Anwendungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen den Gästen und der Standortförderung Zürcher Weinland (Verein mit Sitz in 8451 Kleinandelfingen, Weinlandstrasse 12) über Leistungen, bei welchen die Standortförderung Zürcher Weinland, unter der Marke Zürcher Weinland selbst als Anbieterin / Veranstalterin auftritt (z.B. Mühlenddorfführungen, Weinlandführungen, etc.). Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen werden mit dem Zeitpunkt der Bestellung/Auftragserteilung durch die kaufende Person akzeptiert und gelten auch für alle nicht explizit aufgeführten Produkte, Dienstleistungen und Tätigkeiten von der Standortförderung Zürcher Weinland. Die vorliegenden AGB kommen immer dann zum Zuge, wenn kein anderer schriftlicher Vertrag zwischen der Standortförderung Zürcher Weinland und der kaufenden Person unterzeichnet wird. Fehlen relevante Ausführungen zu Bedingungen oder Bestandteile davon in den AGB, kommen die Bestimmungen gemäss OR zum Zuge.
Die Standortförderung Zürcher Weinland als Beraterin und Vermittlerin
Der Verein bietet kostenlose Beratung von Privaten und Unternehmen zu Themen rund um die Bereiche Wirtschaftsstandort, Bildungsregion, Regionalprodukt sowie zur Destination und zu Kultur. Aus dieser Beratung oder allfälligen Vermittlungstätigkeiten erwachsen keinerlei Rechtsansprüche von der Standortförderung Zürcher Weinland. Zudem übernimmt die Standortförderung keine Gewähr für die Richtigkeit der Auskünfte und die Qualität der Vermittlungstätigkeit. Der Verein setzt alles daran, jederzeit eine qualitativ hochstehende und kundenorientierte Beratungsleistung zu bieten. Es wird jedoch ausdrücklich keine Gewährleistung für die Genauigkeit, Zuverlässigkeit oder Vollständigkeit der Informationen abgegeben.
Die Standortförderung Zürcher Weinland als Vermittlerin von Leistungen dritter Personen oder Organisationen
Vermittelt die Standortförderung Zürcher Weinland Leistungen Dritter (z.B. Hotelbuchungen, Weindegustation, Ausflüge, Tickets für Events, etc.), kommt der Vertrag zwischen der jeweiligen dritten Person und/oder Organisationen und der kaufenden Person zustande. An der Tatsache, dass das Vertragsverhältnis in diesem Fall zwischen der dritten Person oder Organisation und der kaufenden Person besteht, ändert sich auch durch eine allfällige Abwicklung des Bestellungsvorgangs durch die Standortförderung nichts. In jedem Fall gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Leistungserbringenden, welcher bei den Angeboten ausdrücklich erwähnt wird. Die Einzelheiten werden im Abschnitt 5 geregelt.
Die Standortförderung Zürcher Weinland und die Vereinsmitglieder
Das Verhältnis zwischen der Standortförderung und den Mitgliedern des Vereins regeln die Vereinsstatuten und die durch die Mitgliederversammlung erlassenen Reglemente (z.B. Mitgliederbeiträge). Nehmen Vereinsmitglieder Leistungen vom Verein gemäss Ziffern 1-3 in Anspruch, gelten auch für sie die vorliegenden AGBs.
Website der Standortförderung Zürcher Weinland
Inhalt der Website
Die Standortförderung Zürcher Weinland betreibt die Website www.zuercher-weinland.ch und bietet auf dieser Seite eigene Leistungen sowie Leistungen von dritten Personen und Organisationen an.
Gewährleistungs- und Haftungsausschluss
Die Standortförderung Zürcher Weinland verwendet alle Sorgfalt, um die Zuverlässigkeit der Informationen, welche auf der eigenen Website publiziert werden, zu gewährleisten. Es wird jedoch ausdrücklich keine Gewährleistung für die Genauigkeit, Zuverlässigkeit oder Vollständigkeit der Informationen abgegeben. Weiter kann der Verein keine Verantwortung für ein ununterbrochenes Funktionieren der Website oder für die Freiheit des Servers von schädlichen Bestandteilen übernehmen. Jegliche Haftung von der Standortförderung, die sich aus dem Zugriff auf die Elemente der Website oder deren Benutzung ergeben, ist ausgeschlossen.
Links
Die Standortförderung Zürcher Weinland ist für den Inhalt oder das Funktionieren verlinkter Websites Dritter weder verantwortlich noch haftbar. Sie hat auf die inhaltliche Gestaltung dieser Websites keinen Einfluss. Das Konsultieren dieser Websites erfolgt auf Risiko des Kunden / der Kundin.
Die Standortförderung Zürcher Weinland als Veranstalterin / Anbieterin
Tritt die Standortförderung als Veranstalterin von Mühlendorf-Führungen, Veranstaltungen oder allfälligen weiteren Angeboten auf, kommt der Vertrag zwischen dem Verein und der kaufenden Person zustande.
Zustandekommen des Vertrages mit der Standortförderung Zürcher Weinland
Mit seiner Bestellung (schriftlich, mündlich, per E-Mail, per Telefon, online bspw. durch Versand der ausgefüllten Eingabemaske) unterbreitet die kaufende Person der Standortförderung Zürcher Weinland ein verbindliches Angebot auf Abschluss des Vertrages und akzeptiert die AGB des Vereins sowie die Stornierungsbedingungen. Der Eingang der Bestellung wird der kaufenden Person in der Folge bestätigt (telefonisch, schriftlich, durch Versand einer E- Mail oder durch eine Systemnachricht). Diese Empfangsbestätigung stellt noch keine Annahme des Angebotes dar. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn die Standortförderung das Angebot der kaufenden Person annimmt und ihr die Bestellung ausdrücklich bestätigt. Darüber hinaus kann der Verein auf eine teilweise oder vollständige Vorauszahlung des geschuldeten Betrages bestehen, ohne auf die Gründe einzugehen. In diesem Fall kommt der Vertrag erst mit Überweisung zustande.
Vertragserfüllung und Annullation
Der Verein verpflichtet sich, alles daran zu setzen, die vertragsgegenständlichen Leistungen korrekt zu erfüllen. Es wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei den angebotenen Veranstaltungen nicht auf verspätete Teilnehmende gewartet wird; darin ist keinesfalls eine Schlechterfüllung des Vertrages durch die Standortförderung Zürcher Weinland zu erblicken. Wird die Leistung nach Abschluss des Vertrages aus Gründen, welche der Verein allein zu vertreten hat, unmöglich, resp. durch die Standortförderung annulliert, werden von der kaufenden Person bereits geleistete Zahlungen zurückerstattet. Allenfalls werden noch offene Forderungen von der Standortförderung gegenüber der kaufenden Person aus der annullierten Buchung storniert.
Wird die Leistung aus Gründen, welche die Standortförderung Zürcher Weinland nicht zu vertreten hat, unmöglich, resp. durch den Verein annulliert, und weist die kaufende Person nach, dass ihn kein Verschulden trifft, hat die Standortförderung das Recht, eine Teilrückvergütung bis maximal 50% vorzunehmen; ist jedoch nicht dazu verpflichtet.
Für die finanziellen Konsequenzen einer Annullierung der Leistung durch die kaufende Person sind die Annullationsbedingungen (siehe Abschnitt 4.5) von der Standortförderung Zürcher Weinland massgeblich, welche vom Kunden bei der Bestellung akzeptiert werden müssen.
Haftung Standortförderung Zürcher Weinland
Der Verein haftet in den in dieser Ziffer erwähnten Fällen, in welchen sie als Veranstalter auftritt, lediglich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit sowie die Haftung für Hilfspersonen wird ausgeschlossen. Die Standortförderung Zürcher Weinland haftet in keinem Fall für Selbstverschulden der kaufenden Personen und für Verschulden dritten Personen und/oder Organisationen. Die Haftung für entgangenen Gewinn oder für weitere direkte oder indirekte Folgeschaden wird ausgeschlossen. Ausgeschlossen wird überdies die Haftung, welche sich aus dem Zugriff auf Elemente der Website der Standortförderung oder deren Benutzung ergeben.
Die kaufende Person ist für die sichere Aufbewahrung von Wertgegenständen bei Veranstaltungen, welche durch die Standortförderung durchgeführt werden, allein verantwortlich. Darüber hinaus haftet die kaufende Person für Schäden, die sie einem allfälligen Partner und Subunternehmer des Vereins, anderen Teilnehmenden, weiteren dritten Personen oder Organisationen oder die Standortförderung mutwillig, fahrlässig oder versehentlich zufügt. Die Versicherung (Haftpflicht, Unfall, etc.) ist Sache der kaufenden Personen.
Die Standortförderung Zürcher Weinland als Anbieterin von Führungen
Diese allgemeinen Vertragsbedingungen regeln das vertragliche Verhältnis zwischen der kaufenden Person und der Standortförderung Zürcher Weinland für alle durch ihr organisierten Führungen, ergänzend zu den anderen Bestimmungen der AGB, welche auch für Führungen verbindlich bleiben.
Vertragsabschluss
Der Vertrag kommt mit der Annahme der schriftlichen (Brief, E-Mail oder Internet) oder mündlichen (Telefon) Buchung mit der Standortförderung zustande. Die kaufende Person akzeptiert die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Leistungs- /Produktebeschreibungen und Bedingungen. Diese können von dem im Internet oder Prospekten publizierten abweichen.
Zahlungsbedingungen
Der geschuldete Betrag für die gebuchte Angebote kann, wenn nicht anderes vermerkt bar vor Ort in Schweizer Franken oder per Überweisung (Rechnung nach der Durchführung der Führung) beglichen werden. Darüber hinaus kann der Verein auf eine teilweise oder vollständige Vorauszahlung des geschuldeten Betrages bestehen, ohne auf die Gründe einzugehen. In diesem Fall kommt der Vertrag erst mit Überweisung zustande.
Gruppengrösse
Die Preise für Gruppe verstehen sich, wenn nicht anders vereinbart oder vermerkt, für Gruppen bis max. 20 Personen. Grössere Gruppen benötigen mehr Guides.
Annullationsbedinungen
Es gelten grundsätzlich die folgenden Bedingungen im Fall einer Annulation:
- Nichterscheinen der Gruppe (no show) 100% der Kosten
- Annullierung 0-3 Tage vor der Führung 100% der Kosten
- Annullierung 4-14 Tage vor der Führung 50% der Kosten
- Nach Buchungsabschluss bis 15 Tage vor der Führung pauschal CHF 35.00
Umbuchungen und Änderungen durch die kaufende Person
Die erste Umbuchung/ Änderung eines Auftrages ist kostenlos. Für jede weitere Umbuchung/ Änderung fällt eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von CHF 20.00 an.
Wartezeiten der Guides
Die Wartezeit der Guides vor Ort beträgt maximal 15 Minuten. Bei Verspätung wird die Führung entsprechend gekürzt oder gegen Aufpreis verlängert. Die Kosten für die Verlängerung belaufen sich auf CHF 50.00 pro Stunde.
Programmänderungen und Annullierung einer Führung durch den Verein
Aus nicht voraussehbaren Umständen kann eine Führung Änderungen erfahren. Für diesen Fall ist die Standortförderung um gleichwertigen Ersatz oder eine andere geeignete Lösung bemüht. Bei Ereignissen höherer Gewalt, behördlichen Massnahmen, Havarien, technischen Defekten etc. kann der Verein eine Führung absagen.
Unfall und Diebstahl
Die Standortförderung Zürcher Weinland übernimmt keine Haftung für Diebstahl oder Unfall während einer Führung. Versicherung ist Sache der Teilnehmenden.
Reklamationen oder Unzufriedenheit während einer Führung
Allfällige Beanstandungen sind, wenn immer möglich während der Führung an die Guides zu richten. Diese werden sich um die Behebung des Mangels bemühen. Sollte es trotzdem zu Ausfällen von versprochenen Leistungen kommen, die einen objektiven Minderwert gegenüber der Ausschreibung bedeuten, so haftet der Verein dafür maximal im Umfang des vereinbarten Preises. Die Guides sind jedoch nicht berechtigt im Namen von der Standortförderung Zürcher Weinland Ansprüche anzuerkennen. Die kaufende Person muss seine Reklamation innerhalb von 4 Wochen schriftlich an die Standortförderung zustellen.
Führungen durch Partner oder dritter Personen und Organisationen
Die Standortförderung Zürcher Weinland lehnt jede Haftung im Zusammenhang mit Leistungen ab, welche durch Leistungspartner erbracht werden. Einzelne Stornierungen betreffend der Zahl der Teilnehmenden (max. 5 Personen) können bis 4 Tage vor dem Anlass kostenlos berücksichtigt werden.
Weiteres
Die kaufende Person zeigt sich einverstanden, dass der Verein ihre Kontaktangaben für statistische- sowie marketingtechnische Zwecke verwenden darf. Sie zeigt sich einverstanden, dass die Standortförderung während der Führung Fotos machen und diese zu Marketingzwecke verwenden darf.
Die Standortförderung Zürcher Weinland als Vermittlerin von Leistungen dritter Personen oder Organisationen
Vermittelt der Verein Leistungen dritter Personen oder Organisationen, indem sie auf ihrer Webseite entsprechende Angebote publiziert, kommt der Vertrag über die inhaltliche Leistung der dritten Person oder Organisation zwischen der kaufenden Person und dem entsprechenden Veranstaltenden zustande. Die Standortförderung wird nicht Vertragspartei. Die Leistungen dritter Personen oder Organisationen unterliegen den Vertragsbedingungen der Leistungserbringenden.
Zustandekommen des Vertrages mit der dritten Person oder Organisation
Die Angebote der dritten Person oder Organisation sind als unverbindliche Offerten zu betrachten. Mit seiner Bestellung (durch Versand der ausgefüllten Eingabemaske) unterbreitet die kaufende Person der dritten Person oder Organisation ein verbindliches Angebot auf Abschluss des Vertrages und akzeptiert die AGB des Vereins. Der Eingang der Bestellung wird der kaufenden Person in der Folge bestätigt (durch Versand einer E-Mail oder durch eine Systemnachricht). Diese Empfangsbestätigung stellt noch keine Annahme des Angebotes dar. Der Vertrag mit der dritten Person oder Organisation kommt erst zustande, wenn das Angebot der kaufenden Person angenommen und die Bestellung ausdrücklich bestätigt wird.
Vertragserfüllung und Annullation
Für die Vertragserfüllung ist ausschliesslich die dritte Person oder Organisation als Vertragspartner der kaufenden Person zuständig. Massgeblich sind die Vertragsbedingungen der dritten Person oder Organisation. Die Standortförderung leistet keinerlei Gewähr für die korrekte Vertragserfüllung durch die dritte Person oder Organisation. Allfällige Beanstandungen sind ausschliesslich und umgehend an diese zu richten.
Haftungsausschluss
Die Standortförderung Zürcher Weinland haftet in keinem Fall für Schäden, welche dem Kunden im Zusammenhang mit der Leistung des Dritten entstehen. Allfällige Schadenersatzansprüche sind an den Dritten zu richten.
Stornierungsbedingungen bei Vermittlung Dienstleistungen dritter Person oder Organisation
Vermittelt der Verein Leistungen von der dritten Person oder Organisation wie z.B. Weindegustationen, Vermietung von Räumen, Ausflüge etc. gelten die Stornierungsbedingungen des Leistungserbingenden. Jegliche Haftung seitens der Standorförderung ist ausgeschlossen.
Geistiges Eigentum / Immaterialgüterrechte
Der gesamte Inhalt der Website der Standorförderung sowie der Inhalt des Newsletters, welcher abonniert werden kann, ist urheberrechtlich geschützt. Eigentümer der geschützten Elemente ist entweder der Verein oder dritte Personen oder Organisationen, welche einer Nutzung der Elemente durch die Standortförderung zugestimmt haben. Den Besuchenden der Webseiten wird weder ein Eigentums- noch ein Nutzungsrecht an Elementen der Website oder an Software eingeräumt, insbesondere keine Lizenz an urheberrechtlich oder markenrechtlich geschützten Inhalten. Die Inhalte und sämtliche Elemente auf der Website dürfen nur heruntergeladen oder ausgedruckt werden, sofern weder Copyrightvermerke noch andere geschützte Bezeichnungen entfernt werden und sofern eine Quellenangabe erfolgt. Die Standortförderung Zürcher Weinland behält sich sämtliche Rechte ausdrücklich vor. Das vollständige oder teilweise Reproduzieren, Übermitteln, Modifizieren oder Benutzen der Website des Vereins für öffentliche oder kommerzielle Zwecke ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Standortförderung untersagt.
Datenschutz
Die Standortförderung Zürcher Weinland verpflichtet sich, personenbezogene Daten (Daten über eine bestimmte oder bestimmbare Person) gemäss den Vorgaben der schweizerischen Datenschutzgesetzgebung zu behandeln. Diesbezüglich wird auf die Datenschutzerklärung des Vereins verwiesen. Diese bildet integrierter Bestandteil der AGB der Standortförderung.
Schlussbestimmungen
Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise ungültig sein, wird diese durch eine gleichwertige Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Wert der ungültigen Bestimmung am nächsten kommt. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen ist davon nicht betroffen.
Anpassung dieser AGB
Die Standortförderung Zürcher Weinland behält sich vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Die jeweils gültige Fassung wird auf www.zuercher-weinland.ch publiziert und gilt für Bestellungen, welche ab dem Aufschaltungsdatum erfolgen. Massgeblich ist jeweils die im Zeitpunkt der Bestellung gültiger Version.
Gerichtsstand und anwendbares Recht
Anwendbar ist auf das Vertragsverhältnis zwischen der Standortförderung Zürcher Weinland und der kaufenden Person ausschliesslich schweizerisches Recht. Vorbehaltlich eines zwingenden Gerichtsstandes sind für Streitigkeiten zwischen der Standortförderung Zürcher Weinland und der kaufenden Person die Gerichte am Sitz des Vereins zuständig.
Version 1.1 – 7. November 2022