Förderkriterien

Förderschwerpunkte (Tourismus oder Regionalprodukte) liegen und die Schlüsselkriterien vom Bund erfüllen. Grundlage dafür bilden das Bundesgesetz für Regionalpolitik (BGR) 901.0 und das Mehrjahres-programm des Bundes zur Umsetzung der NRP.

Zusammenfassend gilt:

  • Das Projekt berücksichtigt die Anforderungen an eine nachhaltige Entwicklung.
  • Das Projekt fördert das unternehmerische Denken und Handeln. Es erhöht die Wertschöpfung durch Export oder ersetzt den Import.
  • Das Projekt wird von einer überbetrieblichen Trägerschaft getragen. Einzelbetriebliche Förderung ist ausgeschlossen.
  • Das Projekt stärkt die Innovationsfähigkeit und damit die Wettbewerbsfähigkeit der Region.
  • Die NRP-Finanzierung beschränkt sich auf die Entwicklungs- und Aufbauphase eines Projekts (keine Betriebsfinanzierung).

Falls Ihr Projekt die obigen Vorgaben erfüllt, reichen Sie das Projekt beim Regionalmanagement wie folgt ein:

1.   Nehmen Sie Kontakt auf mit dem Regionalmanagement und erklären das Projekt kurz.

2.   Drucken Sie das Gesuchformular als Word oder PDF aus und füllen Sie es entsprechend aus.

3.   Reichen Sie das Formular beim Regionalmanagement ein.

4.   Das Gesuch wird anschliessend vom Regionalmanagement bearbeitet (ggf. in Absprache mit Kanton ZH & SECO).

5.   Allenfalls ist eine zweite Einreichung nötig, mit Ihren Ergänzungen und/oder Anpassungen.

6.   Das Regionalmanagement teilt Ihnen den Entscheid über die Unterstützung ja/nein mit.

7.   Bei positivem Bescheid erfolgt die Auszahlung des Beitrags.

8.   Sie als GesuchstellerIn erbringen die Leistung und erstatten Bericht.

Wir freuen uns auf Ihre Projektideen & beantworten Fragen zu den Kriterien oder dem Ablauf gerne:

ProWeinland
Regionalmanagement
Weinlandstrasse 12
8451 Kleinandelfingen
Tel. +41 52 301 21 21
info@zuercher-weinland.ch